Rückerstattung über die Krankenkasse
Die Vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse ist bei mir nicht möglich. Seit dem 1.1.2024 haben Sie Anspruch auf einen Kostenzuschuss durch die Krankenkasse bei entsprechender Indikation und dem vorliegen von krankheitswertigen Symptomen. Für eine Kostenrückerstattung brauchen Sie eine Zuweisung durch eine*n Arzt*in oder Psychotherapeut*in vor der zweiten Behandlungseinheit. Entsprechendes Formular zur ärztlichen Bestätigung finden Sie hier zum Download.
Ab der 11. Behandlungseinheit wird zur weiteren Kostenrückerstattung außerdem eine Bewilligung benötigt.
Zahlungsmodalitäten
Die Behandlungseinheiten sind in bar direkt im Anschluss an die Behandlungseinheit oder per Überweisung zu bezahlen.
Höhe der Kosten
Eine Einheit klinisch-psychologische Behandlung oder Beratung kostet 130€.
Die Honorarhöhe wird jährlich im Jänner an den aktuellen Verbraucherpreisindex und die Wirtschaftlichkeit angepasst.
Absageregelung
Wenn Sie die vereinbarte Behandlungseinheit nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese bitte unverzüglich - spätestens aber 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per Mail ab. Geschieht eine Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Einheit zum vollen Stundensatz verrechnet. Sollte die Stunde von jemand anderem gebucht werden, erfolgt keine Verrechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie für zu spät abgesagte Sitzungen von der Krankenkasse keine Refundierung bekommen.
Bei Nichterscheinen werden ebenfalls 100 Prozent des Honorars als Entschädigung in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Notfälle oder Krankheiten (nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung).
Dokumentation
Ich bin gesetzlich zur Dokumentation des Behandlungsverlaufes und der gesetzten Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht in meinem Eigentum. Auf Ihr Verlangen haben Sie Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird innerhalb des gesetzlich verpflichtenden Zeitraums von mir sorgsam aufbewahrt. Siehe dazu auch §35 Psychologengesetz 2013.
Verschwiegenheit
Ich unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht für Psychologinnen gemäß §37 Psychologengesetz 2013.
Haftungsausschluss für mitgebrachte Wertgegenstände
Für Schäden oder Verlust an von den Klient*innen mitgebrachten (Wert)Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
© 2024 Mag. Lena Pollani Klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin
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